29. Dezember 2023

Heranwachsende Straftäter und Jugendstrafrecht

Die CDU fordert mal wieder härtere Straften, diesmal unter dem Vorwand, erst mal eine wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben. Dort soll erforscht werden, warum in Hamburg so viel häufiger Jugendstrafrecht auf Heranwachsende angewendet werde. Gegenüber dem NDR habe ich mich hierzu kritisch geäußert. Zum einen ist längst klar, dass härtere Strafen nicht zu weniger Kriminalität führen. Zum anderen ist es keine Wissenschaft, eine Studie in Auftrag zu geben, um ein genehmes politisches Ergebnis zu erhalten.

„Gerichte entscheiden unabhängig und einzelfallbezogen. Das gilt auch bei der Anwendung des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden, das vom Reifegrad der betroffenen Person zur Tatzeit abhängt. Anders als in vielen Bundesländern ist die Jugendgerichtshilfe in Hamburg bei fast allen Hauptverhandlungen anwesend. Liegen tatsächlich Reifeverzögerungen vor, werden diese in den Verhandlungen offen und klar thematisiert. Der persönliche oder familiäre Hintergrund der Angeklagten kann so bei der Entscheidung beachtet werden. Die gerichtlichen Entscheidungen bewegen sich dabei im Rahmen von Recht und Gesetz und müssen frei von politischen Interessen erfolgen. Der Glaube, dass härtere Strafen besonders abschreckend wirken, ist ein Irrtum und wissenschaftlich widerlegt. Gerade bei jungen Straffälligen ist es besonders geboten, genau hinzusehen und Akteure wie die Jugendgerichtshilfe miteinzubeziehen, damit eine gerechte Entscheidungsfindung mit Blick auf eine Rehabilitationsperspektive möglich ist. Eine wissenschaftliche Untersuchung zu diesem Thema, die aus voreingenommenen Interessen in Auftrag gegeben werden soll, lehnen wir daher ab.“