3. November 2023

Psychische Auffälligkeiten und Erzwingungshaft in den hamburgischen Justizvollzugsanstalten (SKA)

Die medizinische Versorgung im Justizvollzug berührt einen besonders sensiblen Bereich des Lebens der inhaftierten Personen. Dem Grundprinzip der
Äquivalenz zur Gesundheitsversorgung außerhalb des Vollzugs folgend, bieten die Justizvollzugsanstalten ärztliche, psychologische und beratende
Betreuung an. Damit sollte so früh wie möglich begonnen werden, weshalb die Gefangenen bereits unmittelbar nach Haftantritt umfassend untersucht werden. So kann eine frühzeitige Behandlung sichergestellt und eine mögliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes verhindert werden. Ebenso prekär kann der Übergang in die Freiheit sein. Behandlungserfolge sollten zu diesem Zeitpunkt nicht aufs Spiel gesetzt werden, dies gilt besonders für Suchterkrankungen, die ein hohes Rückfallrisiko bergen. Das Hamburgische Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz regelt die Maßnahmen, die den Übergang in die Freiheit erleichtern sollen, umfassend und soll die Gefangenen dabei unterstützen, künftig straffrei zu leben. Dies setzt auch voraus, dass ärztliche Behandlungen nach der Haft fortgesetzt werden. Ich habe den Senat gefragt, wie die Behandlung von psychisch auffälligen Gefangenen und Gefangenen mit Suchterkrankungen gestaltet und sichergestellt wird, dass die Vollzugsmitarbeitenden umfassend geschult werden. Außerdem habe ich nach dem Umgang mit der besonderen Haftart der Erzwingungshaft gefragt.

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